Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB´s

Geschäftsbedingungen 
der OFFICE KOMPLETT GmbH,74821 Mosbach Neckaelz

(1) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Hinweisen des Kunden auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.(2) Offenbare Angebotsfehler können vor Auftragsannahme berichtigt werden.

§1 Vertragsabschluß

(1) In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind auch bezüglich der Preisangaben -freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote halten wir uns 30 Kalendertage gebunden.


(2) Der Kunde ist 6 Wochen an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Lehnen wir nicht binnen 4 Wochen nach Auftragseingang in Mosbach die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.
 
(3) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Das gleiche gilt für die Zusicherung von Eigenschaften.
 
(4) Die bei Vertragsabschlußfestgelegten Bezeichnungen und Spezifikationen stellen den technischen Stand zu diesem Zeitpunkt dar. Konstruktionsänderungen für Lieferungen im Rahmen dieses Vertrages behalten wir uns ausdrücklich vor, sofern diese Änderungen nicht grundlegender Art sind und der vertragsmäßige Zweck nicht erheblich eingeschränkt wird. 

§ 2 Preise /Preisänderungen

(1) Sämtliche Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer, die der Kunde in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu entrichten hat.
 
(2) Die Preise verstehen sich ausschließlich Fracht + Verpackung, die gesondert berechnet werden. Ersatzteile und Zubehör im Gesamtlieferungswert unter € 50,00 liefern wir per Nachnahme zuzüglich Fracht und Verpackung.
 
(3) Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem und/ oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als 6 Monate liegen, gelten unsere zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise 

§ 3 Zahlungsbedinungen

(1) Unsere Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.Besondere Zahlungsziele sind besonders zu vereinbaren. Für Zielüberschreitungen brechnen wir ab Rechnungsdatum Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem Diskontsatz der Landeszentralbank.

§ 4 Lieferzeiten

(1) Wir bemühen uns die angegebenen Termine einzuhalten. Geraten wir in Verzug, kann der Kunde nach Maßgabe der fol¬genden Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

(2) Macht der Kunde von den vorstehenden Rechten keinen Gebrauch, stehen ihm keinerlei Schadenersatzansprüche aus der Nichteinhaltung irgendwelcher Liefertermine zu.


(2) Die Dauer der vom Kunden gesetzlich zu setzenden Nachfrist wird auf sechs Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung bei uns beginnt.
(3) Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann der Kunde nur verlangen, wenn wir und/oder unsere Erfüllungsgehilfen den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
 
(3) Die erweiterte Haftung gemäß § 287 BGB wird ausgeschlossen.

§ 5 Versand und Gefahrenübergang

(1) Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unsere Firma verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
 
(2) Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Lieferungen namens und auf Rechnung des Kunden zu versichern. 

§ 6 Gewährleistung und Haftung

(1) Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefern wir nach unserer Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Kunden - insbesondere unter Ausschluss jedweder Folgeschäden des Kunden Ersatz oder bessern nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
 
(2) Schlägt die Nachbesserung und/oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

(3) Es wird eine Gewährleistung für die Dauer von einem Jahr ab Übergabe übernommen, die alle Mängel umfasst, die ihre Ursachen im Material ,in der Verarbeitung und in der Konstruktion haben. Die Gewährleistung umfasst nicht den natürlichen Verschleiß sowie Schäden die durch unsachgemäße Behandlung (wie z.B. Aufstellung in nassen Neubauräumen, Einlagerung in feuchten Kellern oder auf Dachböden, fehlender Schutz vor starker Wärmeeinwirkung, fehlerhafte Reinigung und Bedienung, mutwilliger Beschädigung sowie Veränderung der Möbel durch Dritte) entstehen.

(4) Der Kunde muss die Sendung bei Ankunft unverzüglich auf Transportschäden untersuchen und uns von etwaigen Schäden oder Verlusten sofort durch eine Tatbestandsmeldung des Spediteurs oder eine eidesstattliche Versicherung, die von zwei Zeugen und vom Kunden unterschrieben sein muss, Mitteilung machen. Im übrigen müssen uns offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zu unserer Besichtigung bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jegliche Gewährleistungsansprüche uns gegenüber aus. 

(5) Wir stehen unseren Kunden nach bestem Wissen zur Erteilung von Auskunft und Rat über die Verwendung unserer Erzeugnisse zur Verfügung. Wir haften hierfür jedoch nur dann nach Maßgabe des nachfolgenden Absatzes, wenn hierfür ein besonderes Entgelt vereinbart wurde.
 
(6) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde 

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur Erfüllung aller (auch Saldo-) Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, sowie bis zur vollständigen Freistellung von sämtlichen Eventualverbindlichkeiten, die wir im Interesse des Kunden eingegangen sind, behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Kunde darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
 
(2) Bei Zugriffen Dritter- insbesondere Gerichtsvollzieher¬ auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Kunde.
 
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden- insbesondere Zahlungsverzug- sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt- soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet- kein Rücktritt vom Vertrag. 

§ 8 Zahlung

(1) Verkaufspersonal und technisches Personal sind zum Inkasso in bar nicht berechtigt, ausgenommen sind Beträge bis zu € 255,00 in bar gegen Aushändigung einer Barverkaufsquittung. Im Übrigen können Zahlungen mit befreiender Wirkung nur unmittelbar an uns oder auf ein von uns angegebenes Bankkonto erfolgen.
 
(2) Wird Hardware vereinbarungsgemäß ohne Software geliefert, sind unsere Rechnungen zahlbar innerhalb 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Wird Hardware vereinbarungsgemäß mit Software geliefert, so beginnen die vorstehenden Fristen, wenn nach erfolgter Lieferung der Hardware das erste Programm übergeben worden ist bzw. als übergeben gilt. Unsere Rechnungen über Gebrauchtmaschinen, Ersatzteile und Zubehör sind sofort ohne Abzug zahlbar. 

(3) Die Ablehnung von Schecks und Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungs-halber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kun-den und sind sofort fällig.
 
(4) Unter Abbedingung der §§ 366, 367 BGB und trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden legen wir fest, welche Forderungen durch Zahlung des Kunden erfüllt sind.
 
(5) Ist der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite- mindestens jedoch 5% über dem Basiszinssatz gem. § 288 I BGB zuzüglich Umsatzsteuer zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig.
 
(6) Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck oder Wechsel nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Wechsel oder Schecks hereingenommen haben. Wir sind in diesem Fall außerdem berechtigt, bezüglich sämtlicher sonstiger Verträge Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen, sowie nach angemessener Nachfrist von diesen Verträgen zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
 
(7) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. 

Gemeinsame Schlussbestimmungen:
Erfüllungsort, Gerichtsstand und Teilunwirksamkeit

(1) Erfüllungsort ist Mosbach. Soweit der Käufer Vollkauf¬mann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öf¬fentlich rechtliches Sondervermögen ist, wird für etwaige Strei¬tigkeiten aus den Verträgen oder damit im Zusammenhang ste¬hende Rechtsbeziehungen für beide Teile nach unserer Wahl das Amts- oder Landgericht Mosbach als Gerichtsstand verein¬bart. Das gleiche gilt, wenn zum Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Käufers unbe¬kannt ist. Für die Fälle, in denen das gerichtliche Mahnverfahren gem. §§ 688 ff ZPO eingeleitet wird, wird die Zuständigkeit des Amtsgerichts Stuttgart vereinbart.
 
(2) Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.
 
(3) Die Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung.